🇩🇪 Es gilt immer der Standortbezug der Nutzungskosten von iQIP®. Alle Nutzungsentgelte für iQIP® beziehen sich immer auf produzierende Druckstandorte. Wird iQIP® an verschiedenen, lokal unterschiedlichen Druckstandorten eingesetzt, fallen die Nutzungsentgelte für diese weiteren lokal getrennten Druckstandorte erneut an. Weder Zugehörigkeit zu einer Firmengruppe/einem Firmenverbund noch deren Rechtsform spielen hierbei eine Rolle in Bezug auf die separate Rechnungstellung.